Sehr geehrte/r Leser ,
mit diesem Rundbrief möchten wir Sie kurz über Neuerungen informieren, welche die behördlichen Bestimmungen für Besuche in Pflegeheimen angehen.
Wie in unserem letzten Rundbrief geschrieben, werden seit einigen Wochen vollständig geimpfte und genesene (28 Tage nach Diagnose, längstens 6 Monate) Personen Getesteten gleichgestellt. Der Nachweis kann durch die Vorlage der Impfbescheinigung, des Impfpasses oder des positiven PCR-Testbescheides erbracht werden.
Bei noch nicht oder erst unvollständig geimpften Personen muss nach wie vor ein PCR oder POC-Antigen-Test nachgewiesen werden. Achtung: Mit der überarbeiteten Fassung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§9 Abs. 2a ) behalten beide Testnachweise nur noch 24 Stunden Gültigkeit. (statt wie bisher 48 Stunden).
Da uns bewusst ist, dass dies für einige Angehörige eine Erschwernis darstellt, bieten wir ab sofort tägliche kostenlose Schnelltestungen in unserem Haus an. Bitte beachten Sie dazu den neuen Zeitraum (Montag bis Samstag zwischen 13 und 14 Uhr). Die Anmeldung zu den Tests findet wie gewohnt über unsere Homepage statt.
Alternativ bieten auch viele Apotheken und Testzentren kostenlose Schnelltests an.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Peter Müller & Detlef Heider