Sehr geehrte/r Leser ,
gerne möchten wir Sie über Neuerungen informieren, die sich aus der neuesten 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben.
Maskenpflicht:
Bei Besucherinnen und Besuchern, die im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung als geimpft oder genesen gelten, reicht das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes („OP-Maske“) aus. Diese müssen dementsprechend bei Besuchen keine FFP2-Maske mehr tragen.
Testpflicht:
In Landkreisen sowie kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz unter 50 liegt, entfällt die Testpflicht für alle Besuchspersonen unabhängig davon, ob die Personen geimpft oder genesen sind.
Am heutigen Tag liegt die Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei 27, womit die Testpflicht ab sofort entfällt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch über die tagesaktuelle Inzidenz, da wir ab einer 7-Tage Inzidenz von über 50 wie bisher Testnachweise prüfen müssen. Inzidenzunabhängig sind weiterhin vollständig geimpfte oder genesene Personen von der Testpflicht befreit.
Sollten Sie in den kommenden Tagen Schnelltest-Termine bei uns gebucht haben & wollen diese nicht mehr wahrnehmen, so stornieren Sie diese bitte über den Link, den Sie in der Bestätigungsmail erhalten haben. Weiterhin bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Schnelltests bei uns im Haus an.
Bitte beachten Sie, dass Besuche weiterhin wie gewohnt über unser Portal auf der Homepage angemeldet werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind außer den bekannten Ausnahmeregelungen noch keine Zimmerbesuche möglich. Sobald sich dies ändert lassen wir es Sie umgehend wissen.
Wir freuen uns Ihnen diese Erleichterungen verkünden zu können. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße,
Peter Müller & Detlef Heider