Sehr geehrter Leser,
die Infektionen mit dem Coronavirus steigen derzeit wieder stark an. Aktuell liegt die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Erlangen-Höchstadt bei 441.
Wir möchten Ihnen folgende Neuerungen mitteilen, die uns vom Gesundheitsamt erreicht haben:
Gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den Fällen des § 9 Abs. 1 (und Abs. 2) der 14. BayIfSMV bedürfen auch geimpfte oder genesene Besucher eines negativen Testnachweises nach § 3 Abs. 4 der 14. BayIfSMV.
Das bedeutet konkret, dass Besuchspersonen aktuell
  • einen negativen PCR-Testnachweis, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
ODER
  • einen negativen PoC-Antigentest-Nachweis, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
vorlegen müssen. Bitte legen Sie Ihren Testnachweis dem ersten Mitarbeiter unaufgefordertvor.

 

Wir weisen an dieser Stelle außerdem dringend auf die Pflicht hin, bei uns durchgehend eine FFP-2 Maske im Außen- und Innenbereich zu tragen. Gemeinsames Essen und Trinken im Bewohnerzimmer kann aus diesem Grund nicht gestattet werden. Weiterhin müssen alle Besuche über unsere Homepage registriert werden.
Verstöße gegen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes werden seitens der Behörden mit empfindlichen Geldbußen geahndet.
Die aktuell gültige 14. BayIfSMV finden Sie zur Kenntnis hier.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße,
Peter Müller
Detlef Heider