Sehr geehrte/r Herr Leser ,
in der Regel holten viele Angehörige die Post für Bewohner, welche Sie nicht selbstständig bearbeiten konnten (z.B. Rechnungen, etc.), regelmäßig und gesammelt im Bewohnerzimmer ab. Dies ist in der aktuellen Situation offenkundig leider nicht möglich.
Wir möchten Sie auf eine Möglichkeit aufmerksam machen, wie Sie die Post, welche für Bewohner von uns bestimmt ist, im Betreuungsfall an eine andere Adresse weiterleiten lassen können.
Um Post fristgerecht bearbeiten zu können und bspw. Mahnungen zu verhindern, bietet die Deutsche Post einen Nachsendeservice für betreute Bewohner in Pflegeheimen an. Unter diesem Link können Sie einen Nachsendeauftrag beantragen. Bevollmächtigte Personen wählen hier die Option „Insolvenz- und Betreuungsfall“ aus.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Weiterleitung von Bewohnerpost für uns rechtlich problematisch ist. Wir sind verpflichtet Post, die bei uns für Bewohner eintrifft, den Bewohnern direkt auszuhändigen. Aus diesem Grund können wir leider keine Weitersendung mehr anbieten & bitten Sie im Betreuungsfall vom o.g. Service Anspruch zu nehmen.
Vielen Dank & freundliche Grüße,
Peter Müller