Sehr geehrte/r Leser,
wir möchten Sie über die neue Besuchsregelung informieren, welche sich durch in Kraft treten der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ergeben hat.
Hervorzuheben ist hier v.a. §9 Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen:
„Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden die über ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; (…) jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.“
Sollten Sie also Bewohner von uns besuchen, gleichwohl ob zu Spaziergängen im Park, in unseren Besuchsräumen oder bei immobilen Bewohner im Zimmern, ist unbedingt ein selbstständig durchzuführender negativer Test vorzuweisen. Bitte legen Sie unserem Personal vor Ort ab heute diesen Nachweis unaufgefordert vor. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne einen Nachweis keinen Besuch gestatten dürfen. Sollten Sie innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben, ist von einem Besuch abzusehen.
Weiterhin haben wir leider noch keine konkreten Regelungen seitens des Gesetzgebers zur Besuchsregelung während der Weihnachtszeit erhalten. Nach aktueller Regelung muss jeder Bewohner, der länger abwesend ist (z.B. über Nacht), so lange unter Quarantäne gepflegt werden, bis frühestens nach 5 Tagen ein negativer ausfallender Schnelltest die Quarantäne beendet.
Bitte beachten Sie außerdem, dass sich nach §3 auch im privaten Raum nur maximal 2 Hausstände mit maximal 5 Personen treffen dürfen. Jeder von uns kann durch Aufmerksamkeit und Vorsicht dazu Beitragen die Gesundheit unserer Bewohner bestmöglich zu bewahren.
Sollten sich die gesetzlichen Regelungen ändern, werden wir Sie informieren.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein schönes drittes Adventswochenende.
Freundliche Grüße,
Peter Müller